Förderverein
Satzung

Satzung

Satzung des Fördervereins der Unteren Luisenschule Chemnitz e.V., vom 24.04.1991, AG Chemnitz, VR610

§1 Name, Sitz und Zweck des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein der Unteren Luisenschule Chemnitz e.V.“. Er hat seinen Sitz in Chemnitz und wird in das Vereinsregister eingetragen.
  2. Der Verein der Unteren Luisenschule Chemnitz e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch ideelle und materielle Förderung der Aufgaben dieser Schule, besonders durch:

o a) Förderung von Arbeitsgemeinschaften
o b) Förderung von bildenden Schulveranstaltungen
o c) Unterstützung der Schulleitung in den Beziehungen zum Schulträger 
o d) Vertretung der Interessen der Schule in der Öffentlichkeit
o e) Gewährung von Hilfen in sozialen Härtefällen
o f) Anschaffung von Lehr- und Lernmittel

3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§2 Mittelverwendung

Die dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

§3 Mitgliedschaft, Beitrag, Austritt, Ausschluss

  1. Mitglied kann jeder werden, der die Vereinszwecke fördern will. Die Mitgliedschaft wird durch Unterschrift einer Beitrittserklärung erworben.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt, er ist zu Beginn des Geschäftsjahres zu zahlen. Weitere Mittel können durch Spenden erbracht werden.
  3. Der Austritt ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres möglich und soll mindestens einen Monat zuvor dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
  4. Mitglieder, die die Vereinsobliegenheiten verletzen, können durch Vorstandsbeschluss aus der Vereinsliste gestrichen werden.
  5. Durch Austritt oder Ausschluss erlöschen alle Rechte an den Verein.
  6. Der Verein haftet für Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen.
  7. Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres.

§4 Vorstand

  1. Die Geschäfte des Vereins leitet ein Vorstand, der aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer sowie dem Kassenwart und drei Beisitzern besteht.
  2. Der 2. Vorsitzende soll dem Lehrkörper angehören.
  3. Der 1. und 2. Vorsitzende haben zusammen Vertretungsbefugnis im Sinne des § 26 BGB.
  4. Die Stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
  5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

§5 Mitgliederversammlung

  1. Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, die Einladung erfolgt schriftlich.
  2. Außerordentliche Versammlungen sind einzuberufen, wenn 1/3 der Mitglieder diese durch schriftlichen Antragfordern.
  3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereinsbedürfen einer 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
  4. Der Schriftführer fertigt ein Protokoll an, das von ihm und dem Vorsitzenden unterzeichnet wird.

§6 Rechnungsprüfer

  1. Zwei von der Mitgliederversammlung alljährlich gewählte Rechnungsprüfer haben die Abrechnung und den Kassenstand zu prüfen.
  2. Dem Rechnungsprüfer steht es zu, nach eigenem Ermessen im Laufe des Jahres die Kassenverhältnisse zu prüfen.

§7 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Schulträger, der es unmittelbar und ausschließlich im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat, wenn sich nicht innerhalb eines Jahres ein Nachfolgeverein bildet.